Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Allgemeines

Die Firma Mondschein ComputerService liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben der Firma Mondschein ComputerService vorbehalten. Ebenso ist die Firma Mondschein ComputerService zu Teillieferungen berechtigt. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet die Firma Mondschein ComputerService nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen vermag. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt. Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.

Zahlung

Die Preise gelten ab Firmenstandort der Firma Mondschein ComputerService. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen Dokumente und/oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Mondschein ComputerService über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei erstmaliger Lieferung kann Vorkasse oder Barnachnahme verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma Mondschein ComputerService berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluß oder bei falschen Angaben über Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluß. In diesem Fall ist die Firma Mondschein ComputerService berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.

In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von der Firma Mondschein ComputerService anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma Mondschein ComputerService. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die Ware Eigentum der Firma Mondschein Computer-Service bis zur Erfüllung aller Forderungen von Mondschein ComputerService gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, bis ein Saldoausgleich vorgenommen ist. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich der Firma Mondschein ComputerService anzuzeigen.

Der Kunde und die Firma Mondschein ComputerService sind sich einig, dass bei der Verarbeitung der gelieferten Waren nach §950 BGB eine neue Sache für die Firma Mondschein ComputerService hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt von Mondschein ComputerService erstreckt sich auf die neue Sache.

Für alle Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren die Firma Mondschein ComputerService an diesen Waren Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im voraus seine Vergütungsansprüche nach §951 BGB an die Firma Mondschein ComputerService ab.

Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware an Dritte werden im voraus an die Firma Mondschein ComputerService abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von der Firma Mondschein ComputerService gelieferten Ware. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde der Firma Mondschein ComputerService die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und die Abtretung der Schuld offen zu legen.

Gewährleistung

Die Firma Mondschein ComputerService leistet Gewähr innerhalb von sechs Monaten seit Ablieferung der Waren dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern. Software ist aus Garantieleistungen ausgeschlossen. Fehler, die durch Abnutzung und/oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst wenn derartige Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, eigenmächtige Änderungen oder ähnliche, in der Sphäre des Käufers liegende Umstände verursacht werden. Mängelrügen oder Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich erfolgen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Mondschein ComputerService ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nach der Wahl der Firma Mondschein ComputerService beschränkt auf das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzleistung. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Käufer nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung der Firma Mondschein ComputerService fehlgeschlagen ist. Ansprüche auf Schadensersatz setzen in jedem Fall den Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma Mondschein ComputerService voraus. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen.

Hatte die Firma Mondschein ComputerService Ware getauscht und erweist sich die Rüge des Käufers als unbegründet, so ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern hin auch die gelieferte Tauschware an Mondschein ComputerService zu vergüten.

Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von Mondschein ComputerService bezogene Ware weder direkt noch indirekt in Spannungsgebiete – maßgebend ist die jeweilige Liste der Bundesrepublik Deutschland – weiter zu veräußern.

Schlussbestimmungen

Für Rechtsbeziehungen zwischen Mondschein ComputerService und ihren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden- auch solche vor Vertragsabschluß – entfalten keine Wirkung.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Röbel bestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchem Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

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